Tätigkeitsprofil:
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Gifhorn
Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Gifhorn wird zum
01.06.2025
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) im folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
GF-10209
Der Kehrbezirk befindet sich im Norden des Landkreises Gifhorn und umfasst die OrtschaftenSchönewörde, Wahrenholz und Wesendof.
In der kommissarischen Verwaltung befinden sich noch bis 29.02.2027 die Ortschaften Klein und Groß Oesingen. Derzeit sind ca. 3.402 Gebäude zu betreuen.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den ausgeschriebenen Kehrbezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 SchfHwG) erfolgen.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.