Tätigkeitsprofil:
Die Stadt Celle schreibt zum 01.09.2025 für den Kehrbezirk Celle 103 die Tätigkeit eines
Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (d/m/w)
auf der Grundlage der §§ 9 bis 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) öffentlich aus.
Der Kehrbezirk umfasst ca. 2700 Liegenschaften in den Stadtteilen Neustadt, Heese und Wietzenbruch, sowie einige Straßen in Hambühren. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Auf die Altersgrenze von 67 Jahren gem. § 10 Abs. 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchFHwG) wird hingewiesen. Die Aufgaben und Tätigkeiten sind in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks sowie über die für die Erfüllung der Aufgabe von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen. Ihre aussagefähige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum
14.04.2025
andie Stadt Celle, Justiziariat, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle
Anforderungsprofil:
Anforderungsprofil:
Die Stadt Celle sucht für diesen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für die Bestellung erfüllt. Neben Engagement werden Kontakt- und Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten und eingehende Kenntnisse im Schornsteinfegerrecht erwartet. Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die Straßenliste des Kehrbezirkes können Sie den zum Download beigefügten pdf-Dateien entnehmen.