Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Nordwestmecklenburg wird zum 15. September 2025das Statusamt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/
des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers ausgeschrieben.Es ist beabsichtigt, den KehrbezirkNWM 03zuzuweisen.
Der Bezirk wird auf Grundlage der §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
Die Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk wird gemäß § 8 SchfHwG durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, Der Landrat, als zuständige Behörde erfolgen. Die Bestellung ist vorbehaltlich des Erreichens der Altersgrenze von 67 Jahren auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG).
Der oben genannte Kehrbezirk umfasst ca. 3.300 Liegenschaften, u.a. in Grevesmühlen, Hohenkirchen und den umliegenden Ortschaften.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-in ergeben sich insbesondere aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
Anforderungsprofil:
Der/die Bewerber/-in muss
1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornstein-
fegerhandwerks besitzen,
2. über die zur Erfüllung der Aufgaben eines/einer bevollmächtigten Bezirkschornsteinfegers/-in erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
3. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und
4. die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit eines/r bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-in gewährleisten.
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Die der Bewerbung beizufügenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der beiliegenden PDF-Datei.