Aktuelle Ausschreibungen
Der Bewerbungsstichtag und bestimmte Fristen, die zu beachten sind, werden jeweils in der Ausschreibung bekanntgegeben. Bewerbungen müssen sich konkret auf einen bzw. mehrere ausgeschriebene Kehrbezirke beziehen. Sofern die Bewerbung für mehrere Kehrbezirke gelten soll, ist eine Rangfolge anzugeben. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird der ausgewählte Bewerber per E-Mail angefragt, ob die vorgesehene Bestellung angenommen oder abgelehnt wird. Falls der benachrichtigte Bewerber bereits Inhaber eines Kehrbezirkes ist, muss gleichzeitig mit der Vorlage der Annahmeerklärung der Antrag auf Aufhebung der Bestellung für den bisherigen Kehrbezirk nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz an die zuständige Behörde gestellt werden. Soweit der Kehrbezirk nicht im Regierungsbezirk Oberbayern liegt, ist ein Abdruck dieses Antrages auf Aufhebung der Bestellung mit der o.g. Annahmeerklärung an die Regierung von Oberbayern zu senden.