Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Aurich ist für den Kehrbezirk OSTF-2-11 Rechtsupweg zum 01.10.2025 auf der Grundlage der §§ 9,9a und 10 des SchornsteinfegerHandwerksgesetztes (SchfHwG) zu besetzen.
Anforderungsprofil:
Die Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sind auf dem beigefügtem PDF-Dokument und der Hompage des Landkreises Aurichzu entnehmen.