Die Regierung von Niederbayern schreibt zum 01.07.2025 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Schöllnach
Der Kehrbezirk Schöllnach liegt im Landkreis Deggendorf und umfasst Teile des Marktes Schöll-nach, der Gemeinde Außenzell und der Gemeinde Iggensbach.
Derzeit sind ca. 2.200 Gebäude/Haushalte zu betreuen.
Eine Neuabgrenzung des Kehrbezirk unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit (§ 7 SchfHwG) während der Bestellungsperiode bleibt vorbehalten.
Die Bestellung ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist oder unvollständig eingehen, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil: Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den weiteren Dokumenten auf dieser Internetseite zu entnehmen: Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung - Regierung von Niederbayern
Der Bewerbung sind alle relevanten Unterlagen beizufügen. Verweise auf bereits in früheren Bewerbungsverfahren eingereichte Unterlagen sind nicht möglich.
Der Bewerbungsstichtag (Tag der Veröffentlichung der Ausschreibung) ist der 05.05.2025. Folgende Fristen sind zu beachten:
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung online oder schriftlich bis spätestens zum 02.06.2025 (Bewerbungsschluss, Eingang bei der Behörde) an die Bestellungsbehörde.
Ansprechpartner/Anschrift der Bestellungsbehörde Kerstin Ruder Sachgebiet 21 Regierungsplatz 540 84028 Landshut Tel.: 0871 / 808 - 1396 E-Mail: kaminkehrerwesen@reg-nb.bayern.de
Datenschutzhinweis: Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html oder von Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Landshut, 05.05.2025
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