Tätigkeitsprofil:
Baldmöglichst ist der Kehrbezirk Rems-Murr-Kreis 4 nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) neu zu besetzen.
Anforderungsprofil:
Die Anforderungen und weitere Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Die Unterlagen sind vollständig bis zum 07.08.2025 beim Regierungspräsidium Stuttgart - Referat 14 - einzureichen.